Wolfenstein 3D ist nicht mehr nach §86 StGB beschlagnahmt


  • Tolle Neuigkeiten, endlich darf man den »indizierten Shooter« bei seinem echten Namen nennen und sogar ganz legal erwerben und auch ohne ständige Angst, strafverfolgt zu werden, spielen. :rolleyes:


    Keine Angst mehr, wenn beim Zocken die Zimmertüre aufgeht und die Behörden im Raum stehen - einfach auf folgende Quelle verweisen :thumbup:


    Zitat

    Wie im aktuellen BPjM-Report zu lesen ist, gibt es die große Überraschung: die Beschlagnahme nach §86 StGB wurde vom Amtsgericht München am 29.08.2019 aufgehoben. Das Spiel ist nun also nach über 25 Jahren von dem Tatbestand als Propagandamittel freigesprochen worden, ob es nur formell oder inhaltlich aufgehoben wurde, damit eine Umtragung auf Liste A und die Listenstreichung erfolgen kann, werden wir nachreichen sobald wir Antwort von der BPjM haben.


    Update 01.10.2019:
    Wie uns auf Nachfrage von der BPjM bestätigt wurde, sind mittlerweile beide existierenden Beschlüsse aus formalen Gründen aufgehoben worden. Damit ist die rechtliche Grundlage der Folgeindizierung entfallen und die BPjM wird Wolfenstein 3D Ende Oktober 2019 von Amts wegen vom Index streichen.

    Quelle: Schnittberichte
    Dass wir das noch erleben dürfen

    Apogee means Action

  • Das Warten hat ein Ende @streets Du darfst du die Games nun auspacken und spielen

    ich habs versucht, aber die shrink Folie ist über die Jahre hinweg alt und steif geworden. Ich bekomm die nicht mehr runter.
    Sie müssen leider sealed bleiben.

  • endlich darf man den »indizierten Shooter« bei seinem echten Namen nennen und sogar ganz legal erwerben und auch ohne ständige Angst, strafverfolgt zu werden, spielen.

    Ich denke mal du hast extra etwas übertrieben dargestellt. Aber es gibt bestimmt einige die da nicht so sehr drüber bescheid wissen.
    Indiziert, Beschlagnahmt und Verboten sind ja 3 von einander getrennte Begriffe.
    Bei beschlagnahmten Spielen oder Filmen, so wie Wolfenstein 3D ist der Besitz ja erlaubt. Es war ja nie so dass man eine Straftat begangen hätte, wenn man das Spiel zu Hause hat.
    Es gibt halt ein paar Regelungen wie zB dass der Verkauf untersagt ist oder es vor Minderjährigen unzugänglich gemacht werden muss.


    Wenn sich jemand dafür interessiert kann ich gern mal in meinem Zeug kramen und das genauer erleutern. Ich hab mal meine Diplomarbeit darüber geschrieben. :D
    Aber das ist nun genau 10 Jahre her und alles ist nicht hängen geblieben.

  • Die SNes Variante von Wolfenstein 3D als Alternative.

    Auch sehr schön :super Aber ist das die deutsche PAL Version, die leider stark geschnitten ist?


    Wo wir bei Konsolen sind, ich hab noch die Gameboy Advance Version (UK), zum Glück uncut :D


    Ich denke mal du hast extra etwas übertrieben dargestellt.

    Ja war natürlich spaßig gemeint. Wenn es nicht zu viel Mühe macht, kannst Du gerne mehr zum Thema Indizierung / Beschlagnahmung / Verbot schreiben.
    Das würde sicher gut hier rein passen und mich interessiert das Thema auf jeden Fall.

    Apogee means Action

  • Ich glaube zu meinen, dass die Version fürs SNes immer geschnitten ist. Defacto: keine Verfassungsfeindlichen bzw. Nationalsozialistischen Symbole, Ratten anstatt Schäferhunde usw. usw. .
    Egal ob nun PAL oder NTSC.

  • Ich glaube zu meinen, dass die Version fürs SNes immer geschnitten ist. Defacto: keine Verfassungsfeindlichen, Nationalsozialistischen Symbole, Ratten anstatt Schäferhunde usw. usw. .
    Egal ob nun PAL oder NTSC.

    Ja das stimmt. Die SNES Version ist grafisch überall zensiert.

  • kannst Du gerne mehr zum Thema Indizierung / Beschlagnahmung / Verbot schreiben.
    Das würde sicher gut hier rein passen und mich interessiert das Thema auf jeden Fall.

    OK, aber das jetzt mal ohne 100%ige Gewähr auf Richtigkeit, da ich im Prinzip nur auf meine eigenen, 10 Jahre alten Unterlagen zurückgreife.
    Hab das damals auch hanhand bestimmter Paragraphen rausgeschrieben, also auch mit Gesetzbüchern gearbeitet und nicht blind auf irgendwelche Internetaussagen
    gesetzt habe.


    Also erstmal gibt es wie gesagt diese 3 verschiedenen Begriffe "Indizierung, Beschlagnahmung und Verbot"
    Wie es die einzelnen Titel auf die jeweiligen Listen schaffen ist jetzt eigentlich auch nicht relevant. Denke für uns wird es erst Interessant wenn es um den
    Erwerb und Besitz geht.


    Hier mal also ohne Gewähr ein bisschen was zusammengefasst:


    Indizierung:
    Darf an Erwachsene verkauft aber nicht öffentlich Beworben oder Ausgestellt werden. Der Käufer muss im Laden danach fragen.
    Der Besitz und die Benutzung ist vollkommen legal.
    Sollte im Besitz auch wie ein FSK 18 Titel behandelt werden und keinen Minderjährigen zugänglich gemacht werden.


    Beschlagnahmt:
    Ähnlich wie Indizierung, jedoch mit den Unterschied dass der Verkauf (oder Verschenken) in DE nicht erlaubt ist.
    Umgekehrt, also der Kauf schon. Das aber mit ein paar Regelungen wie Eigengebrauch, 1 Exemplar, keine Absichten zum Wiederverkauf (20 Stück auf Lager).
    Da hier der Kauf legal, der Verkauf es aber nicht ist, muss das Teil zB für den Privatgerauch Importiert werden.
    Besitz und eigene Nutzung sind völlig OK.


    Verboten:
    Hier ist dann Schicht im Schacht. Verboten heißt verboten. Also der Verkauf sowie der Besitz.
    Ich denke aber bei Medien die richtig Verboten sind handelt es sich um Spezialfälle wie Kinderpronografie. Also richtige Straftaten.



    Wichtig ist auf jeden dass jeder weiß, dass es sich um unterschiedlich festlegte Begriffe handelt, die man nicht durcheinander würfeln sollte.
    Also wenn jemand zB sagt Mortal Kombat sei verboten weil es auf dem Index steht....
    Halt solches Zeug...

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