Tolle Neuigkeiten, endlich darf man den »indizierten Shooter« bei seinem echten Namen nennen und sogar ganz legal erwerben und auch ohne ständige Angst, strafverfolgt zu werden, spielen.
Keine Angst mehr, wenn beim Zocken die Zimmertüre aufgeht und die Behörden im Raum stehen - einfach auf folgende Quelle verweisen
ZitatWie im aktuellen BPjM-Report zu lesen ist, gibt es die große Überraschung: die Beschlagnahme nach §86 StGB wurde vom Amtsgericht München am 29.08.2019 aufgehoben. Das Spiel ist nun also nach über 25 Jahren von dem Tatbestand als Propagandamittel freigesprochen worden, ob es nur formell oder inhaltlich aufgehoben wurde, damit eine Umtragung auf Liste A und die Listenstreichung erfolgen kann, werden wir nachreichen sobald wir Antwort von der BPjM haben.
Update 01.10.2019:
Wie uns auf Nachfrage von der BPjM bestätigt wurde, sind mittlerweile beide existierenden Beschlüsse aus formalen Gründen aufgehoben worden. Damit ist die rechtliche Grundlage der Folgeindizierung entfallen und die BPjM wird Wolfenstein 3D Ende Oktober 2019 von Amts wegen vom Index streichen.
Quelle: Schnittberichte
Dass wir das noch erleben dürfen