Hallo zusammen,
nachfolgender Text ist von einem alten ebay-Bookmark, das mittlerweile das Zeitliche gesegnet hat.
Damit der heute immer noch aktuelle Text nicht völlig verloren geht, habe ich ihn frecherweise einfach hier platziert..
Thematisch passt es gut zu Kuriose persönliche Ebay-Geschichten
Teil 1:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Verpackung und die Sicherheit des Pakets
Der private Verkäufer ist verpflichtet, seinen Artikel ordnungsgemäß und insbesondere auch sicher zu verpacken, dies ist als Nebenpflicht des Kaufvertrages zu verstehen. Hier muss dieser darauf achten, den Artikel so zu verpacken, dass jegliche Transportschäden ausgeschlossen sind, d.h. brüchiges Material z.B. mit Zeitungspapier, Luftpolsterfolie o.ä. umhüllen, Hohlräume im Paket absichern usw.
Kosten für Verpackung
Es ist in völlig in Ordnung, dass der Verkäufer seine eigenen Kosten für Verpackungsmaterial innerhalb der Versandkosten in Rechnung stellt, schließlich ist mit "Versand" nicht de facto "Porto" gemeint. Im Regelfall können Sie selbst - Pi mal Daumen - nachrechnen, wie viel das Porto beim angegebenen Versandunternehmen kostet und demzufolge können Sie auch die enthaltenen Verpackungskosten herausfiltern. Wenn Sie bereits im Vorhinein bemerken, dass die Kosten utopisch erscheinen, fragen Sie vor Abgabe eines Gebots beim Verkäufer nach, wieso die Kosten so hoch sind. Erst Kaufen und sich im Nachhinein zu beschweren ist sehr unhöflich, darüber hinaus sind Sie auf den Kaufvertrag bereits eingangen und können dann auch nicht mehr Nachverhandeln.
Die Versandarten
Versicherter Versand
Beim versicherten Versand ist der Verkäufer bei Übergabe der Ware an das Versandunternehmen "aus dem Schneider" und übergibt die Verantwortung für das Paket an das Transportunternehmen. Einen versicherten Versand bieten die Transportunternehmen DPD, GLS und Hermes für alle Paketgrößen an. Eine Ausnahme bildet hier Deutsche Post DHL, da diese nur bei der Versandart "DHL Paket" (Achtung: nicht "DHL Päckchen"!) eine Versicherung mit inbegriffen haben.
Zu UPS kann ich an dieser Stelle nichts sagen, da mir kein "UPS-Shop" bekannt ist, wo "normale" Verbraucher Ihre Pakete abgeben und sich hierüber informieren können.
Wenn das Paket verloren geht, ist das Versandunternehmen hierfür verantwortlich. Dem Verkäufer sollte hierbei eine schriftliche Einlieferungsbestätigung des entsprechenden Versandunternehmens vorliegen.
Sind am Paket selbst z.B. durch Quetschungen, Einbeulungen etc. Schäden erkennbar, so ist der Mitarbeiter des Logistikunternehmens verpflichtet, auf Wunsch des Empfängers das Auspacken des Pakets vor Ort abzuwarten, um so ggf. schriftlich zu bestätigen, dass die Ware aufgrund einer unsachgemäßen Handhabung auf dem Lieferweg beschäditgt wurde. In diesem Fall stehen Ihnen möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz gegen das Logistikunternehmen auf Basis der §§ 421 und 425 HGB zu.
Meist ist es jedoch eher die unsachgemäße Verpackung des Verkäufers, die eine Beschädigung zufolge hat, daher sollten Sie möglichst detailliert nachschauen, wem Sie die Schuld für diese Beschädigung unterstellen. Auch sind die Fahrer meist so frei und weisen jegliche Schuld von sich ab, weswegen Sie unbedingt hartnäckig bleiben sollten. Fordern Sie ggfs. per Telefon polizeiliche Hilfestellung zur Klärung an; alleine eine Androhung dessen genügt meist schon aus, um den Fahrer dazu zu bewegen, Ihnen entgegenzukommen und einen entsprechenden schriftlichen "Wisch" auszustellen oder zumindest das Auspacken des Pakets abzuwarten (man weiß nunmal, dass die Polizei im Regelfall an die 20min benötigt, bis Sie vor Ort ist und diese Zeit hat der Fahrer nicht).
Ratschlag: Bei Elektroartikeln ist es häufig unmöglich, eine Beschädigung zu erkennen. Auch wenn optisch alles einwandfrei aussieht, kann dennoch im Inneren des Geräts eine Beschädigung entstanden sein. Es ist daher immer sinnvoll, sich die Bestätigung über eine Beschädigung des Pakets ausstellen zu lassen, um hier einem potentiell "unsichtbaren" Schaden vorzubeugen und Sie nicht selbst letztendlich die Kosten tragen.
Unversicherter Versand
Mit unversichertem Versand sind im eigentlichen nur die Dienstleistungen der Deutschen Post (Briefe, Büchersendung, Warensendung o.ä.) und der Deutschen Post DHL ("DHL Päckchen") gemeint, andere unversicherte Versandmöglichkeiten sind mir nicht bekannt.
Im Falle eines unversicherten Versand ist die Lage anders. Hier trägt der Käufer nach deutschem Gesetz die Verantwortung für Schäden oder gar Verlust der Ware auf dem Lieferweg. Grundlage hierfür bildet § 447 Abs. 1 BGB:
Zitat§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort [...], so geht die Gefahr auf den Käufer über,
sobald der Verkäufer die Sache [...] der [...] zur Ausführung der Versendung bestimmten Person [...] ausgeliefert hat.
Tacheles heißt es nicht anderes als:
Geht die Ware auf dem Lieferweg verloren oder wird es beschädigt, geht es auf Ihre eigene Kappe. Es ist - kurz gesagt - Selbstverschulden. Sie haben in diesem Zusammenhang weder das Recht auf Nachlieferung, noch können Sie nachträglich den Kaufpreis zurückverlangen oder mindern.
Wenn die Ware jedoch aufgrund von unsachgemäßer Verpackung beschädigt wird, obliegt es Ihrer Pflicht, dies dem Verkäufer nachzuweisen. Am besten Fotos von geschlossenem und geöffnetem Päckchen, Brief - oder um welchem Sendungsgut es sich auch immer handelt - machen und den Verkäufer mit den Bildern konfrontieren.
Um ganz sicher zu gehen, sollte dies ein Zeuge (z.B. der Nachbar) überwachen.
Paketrücksendungen
Es gibt auch Fälle, in denen das Paket zurück zum Absender geschickt wird. Hier muss zunächst geprüft werden, ob es nicht ein eigenes Missgeschick war (z.B. ein Fehler beim Ausfüllen des Versandscheins mit inkorrekter Adresse des Käufers). Wenn aber die Adresse vollendst korrekt ist und es für beide Seiten nicht nachvollziehbar ist, wieso das Paket nicht angekommen ist, so besteht die Möglichkeit, sich die Kosten erstatten zu lassen.
Merke: Immer den Versandbeleg aufbewaren!
Kleine Anmerkung in eigener Sache
Ich halte überhaupt nichts vom "DHL Päckchen". Zwar wird es - wie üblich - vom Fahrer gebracht, jedoch klingelt dieser häufig nur und stellt das Paket dann im Treppenhaus ab. Der Grund für diese Handhabung liegt in der Tatsache, dass das "Päckchen" nicht persönlich gegen Unterschrift zugestellt wird, es genügt eine Zustellung im Hause.
Wenn niemand Zuhause ist, wird das Päckchen daher einfach in das Treppenhaus gestellt und liegt dort für jeden Passanten zugänglich herum, d.h. ein jeder kann sich das Paket "unter den Nagel reißen". Ich habe schon oft genug erlebt, dass ich von der Arbeit kam und ein - wohl bemerkt - geöffnetes Päckchen im Treppenhaus vorfand. Wenn ich bedenke, dass ich im Vergleich hierzu bei anderen Logistikunternehmen für nahezu selben Preis einen versicherten Versand erhalte und darüber hinaus eine persönliche Zustellung (gegen Unterschrift), so bevorzuge ich natürlich jede andere Versandmöglichkeit als das "DHL Päckchen".