Unschönes Verhalten in der Tat, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Anders als die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers ist eine Garantie eine rein vertragliche Vereinbarung, da kann der Hersteller auch reinschreiben, dass die Garantie nur Donnerstags bei Vollmond in Schaltjahren gilt.
Und dass der Hersteller den Garantievertrag nur mit dem Erstkäufer abschließen möchte und nicht mit x-beliebig vielen Gebrauchtkäufern, von denen jeder nach Jux und Tollerei am Produkt herummanipulieren kann, bevor er es weiterveräußert, finde ich auch irgendwie nachvollziehbar.
Die Gewährleistung erlischt natürlich auch, sobald das Produkt weiterverkauft wird, wenn also der Ebay-Verkäufer wirksam ausgeschlossen hat, das er selbst Gewährleistung geben muss, sieht es leider mau aus.